#Kosten

Ich rechne nach der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker ab.
Die nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechneten Kosten
werden sowohl von privaten Krankenversicherungen und privaten
Zusatzversicherungen sowie der Beihilfestelle übernommen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten nicht.
Diese sind selbst zu entrichten, werden aber selbstverständlich vor der Behandlung
besprochen.